Markus Drach 
- Steuerberater -
 

Infothek

Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Donnerstag, 16.04.2026

Keine Steuerbefreiung, wenn Einzug ins Familienheim zu spät erfolgte

Die Steuerbefreiung für ein geerbtes Familienheim setzt voraus, dass der Erbe die Immobilie unverzüglich selbst nutzt. Verzögert sich der Einzug aus Gründen im eigenen Verantwortungsbereich, entfällt die Steuerbegünstigung.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 16.04.2026

Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer trotz sofortiger Rücksendung abziehbar

Ein Unternehmer kann Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Ware tatsächlich in Deutschland eingeführt wurde und er im Zeitpunkt der Einfuhr bereits die Verfügungsmacht darüber hatte. Dass die Ware kurz danach aufgrund neuer Umstände wieder ins Ausland zurückgesandt wird, schließt den Vorsteuerabzug nicht aus.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 15.04.2026

Besteuerung von Influencern: Thüringer Finanzverwaltung gründet Task Force

2025 sorgten Schlagzeilen über möglichen Steuerbetrug durch Influencer bundesweit für Aufmerksamkeit. Das Finanzministerium Thüringen hat aktuell eine Broschüre veröffentlicht, in der dargestellt wird, was Influencer in Sachen Besteuerung ihrer Einnahmen zu beachten haben.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Mittwoch, 15.04.2026

Keine Gewerbesteuer einer GmbH aus Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an Projektgesellschaft

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat.

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Steuern / Sonstige 
Dienstag, 14.04.2026

Grundsteuer: Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.04.2026

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30.04.2026 verlängert. Darauf wies das Bayerische Landesamt für Steuern hin.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.