Infothek
Umsatzsteuerfragen bei Leistungsbeziehungen bei elektronischen Dienstleistungen z. B. „In-App-Käufen“
Ein deutsches Unternehmen hat „In-App-Käufe“ über einen App Store eines irischen Anbieters getätigt. Wo der Ort der Leistung des Unternehmers ist, war fraglich. Dabei ist zu klären, an wen das Unternehmen diese Leistung erbringt. Sofern die Leistung direkt vom Unternehmen an die Endverbraucher erbracht wird, ist der Leistungsort in Deutschland, sofern eine Leistung an den Betreiber des App Stores vorliegt, befindet sich der Ort der Leistung in Irland, weil dieser dort ansässig ist.
mehrNeues Niedersächsisches Grundsteuergesetz nicht verfassungswidrig
Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig.
mehrEinkommensteuerpflichtige Einkünfte eines Arbeitnehmers an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr
Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit für einen auf Zypern ansässigen Arbeitgeber im Schiffsverkehr zwischen Hamburg und einer deutschen Nordseeinsel in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.
mehrKeine Wiedereinsetzung bei unzureichender Fristenkontrolle
Ein Prozessbevollmächtigter muss die Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze so organisieren, dass versehentliche Fristlöschungen zuverlässig verhindert werden. Fehlt dies, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.
mehrKontrollmitteilung zur NRW-Soforthilfe war rechtmäßig
Das Finanzamt durfte steuerlich geschützte Daten nach § 31a AO an die Bezirksregierung weitergeben, wenn diese für die Prüfung einer möglichen Rückforderung der Corona-Soforthilfe entscheidungserheblich sein konnten.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.